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Berufsgenossenschaft (BG)

Berufsgenossenschaften (BG) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Partner der (Privat-)Unternehmen. Es existieren sowohl gewerbliche als auch landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, Unfall- und Krankheitsfälle der Beschäftigten mit Geldzahlungen finanziell auszugleichen.


 


Welche Aufgaben erfüllen die Berufsgenossenschaften?


Berufsgenossenschaften erfüllen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
  • Unterstützung bei der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation eines beruflich verunfallten Mitarbeiters
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Finanzielle Entschädigung des Geschädigten bei Arbeitsunfällen
  • Unfallprävention
  • Schulung von Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen
  • Ausbildung der erforderlichen Ersthelfer
Wenn ein Mitarbeiter im Unternehmen einen Arbeitsunfall erleidet, greift die Berufsgenossenschaft. Sie entschädigt den Geschädigten. Heißt: Die Berufsgenossenschaft sorgt für eine bestmögliche Rehabilitation und sichert den Lebensunterhalt der verunfallten Beschäftigten.

Die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaft ist allerdings die Unfallprävention. Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften und überprüfen gleichermaßen deren Einhaltung. Gezielte Maßnahmen sollen Arbeitnehmer/innen vor Arbeitsunfällen schützen und Berufskrankheiten vorbeugen. Dazu gehört auch die Schulung von Sicherheitsbeauftragten eines Unternehmens. Diese Schulungen finden in genossenschaftseigenen Schulungszentren statt.

Darüber hinaus werden Ersthelfer für die jeweiligen Unternehmen ausgebildet. Die Anzahl der benötigten Ersthelfer in einem Unternehmen richtet sich immer nach der Unternehmensgröße und der jeweiligen Branche. Bei 2-20 anwesenden Versicherten (Mitarbeitern) muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Mitarbeiter eine Ersthelferausbildung absolviert haben. Bei sonstigen Betrieben müssen es 10% sein, die eine Ersthelferausbildung besitzen. Die Ausbildung zum Ersthelfer findet in einer Grundschulung statt, die alle zwei Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt und ergänzt wird.


Finanzierung der Berufsgenossenschaft


Finanziert werden Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmeranteil wird nicht erhoben.


Was gibt es für Berufsgenossenschaften?


Derzeit existieren neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Diese sind nach Wirtschaftszweigen aufgeteilt und nach einer Vielzahl an Fusionen und Reformen zur Kosteneinsparung entstanden. Die neun Berufsgenossenschaften:
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Jede der genannten Berufsgenossenschaften besteht aus einer Vertreterversammlung. Diese besteht paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vertreterversammlung wählt wiederum den Vorstand. Hinzu kommt ein hauptamtlicher Geschäftsführer, der unter Aufsicht des Vorstandes das laufende Geschäft leitet.


Wie wichtig sind Berufsgenossenschaften für Unternehmen?


Berufsgenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum deutschen Wirtschafts- und Sozialsystem. Darüber hinaus schützen sie Unternehmen bei Arbeitsunfällen vor Schadensersatzklagen.


Befreiung von der Berufsgenossenschaft?


Wenn sich ein Unternehmer von der Berufsgenossenschaft befreien lassen möchte, muss er dafür einen Antrag bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft stellen. Allerdings kann sich nicht jeder Unternehmer von der Berufsgenossenschaft befreien lassen. Zu den pflichtversicherten Unternehmer/innen gehören unter anderem:
  • Landwirtschaftliche Unternehmer
  • Hausgewerbetreibende
  • Personen, die selbstständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind
Es gibt aber auch Personengruppen, die sich von der Berufsgenossenschaft befreien lassen können. Dazu zählen unter anderem:
  • Selbstständig tätige Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
In § 4 SGB VII finden Sie eine Liste aller von der Versicherung befreiten Personengruppe.

Auf eigenen Wunsch kann sich ein Unternehmer bei einem Teil der Berufsgenossenschaften für die eigene Person befreien lassen. In diesem Fall steht es ihm frei, ob und bei welcher Versicherung er sich gegen Unfälle versichern lässt.


(Stand September 2019)




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