Gewerbeanmeldung
Wenn Sie in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten, gehört neben der Geschäftsidee auch die Gewerbeanmeldung zum Grundbaustein Ihrer Selbstständigkeit. Nur mit einem Gewerbeschein ist es Ihnen gestattet, Waren und Dienstleistungen zu verkaufen oder mit diesen zu handeln. Auch wenn sich die Gewerbeanmeldung anfühlt, als müsse man einige Hürden überwinden, kann das Hindernis „Gewerbeanmeldung“ mit einigen Formularen und Behördengängen recht schnell erledigt sein.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Gewerbe?
Jede wirtschaftliche Tätigkeit ist ein Gewerbe, sofern sie nicht freiberuflich oder landwirtschaftlich geprägt ist. §15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) gibt Auskunft darüber, wann es sich um ein Gewerbe handelt:- Die Tätigkeit wird selbstständig ausgeführt und ist nach außen gerichtet (es besteht keine Weisungsgebundenheit und der Gewerbetreibende handelt eigenverantwortlich)
- Das Kriterium der Nachhaltigkeit wird erfüllt (die Tätigkeit wird dauerhaft und langfristig ausgeführt)
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
- Gewinnerzielungsabsicht (das Gewerbe ist darauf ausgerichtet, Gewinne zu erwirtschaften)
Wer kann ein Gewerbe anmelden?
Aufgrund der in Deutschland herrschenden Gewerbefreiheit darf grundsätzlich jeder ein eigenes Gewerbe anmelden. Allerdings müssen, je nach Art des Geschäfts, unterschiedliche Nachweise oder auch Erlaubnisse vorgelegt werden.Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Für alle, die keinen freien Beruf ausüben oder in der Urproduktion tätig sind, ist die Gewerbeanmeldung vor Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs verpflichtend. Dabei ist die Höhe der Einnahme oder der zeitliche Umfang irrelevant. Selbstständige/ UnternehmerInnen sind bei der Gewerbeanmeldung in der Bringschuld. Das heißt, sie stehen in der Verantwortung, allen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Nach §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn:- ein Gewerbebetrieb verlegt wird
- eine neue Zweigstelle gegründet wird
- eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird
- sich die geschäftliche Ausrichtung grundlegend verändert
- ein schon bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird
Wer ist von der Gewerbepflicht befreit?
Freie Berufe und Berufstätige der Urproduktion, sind prinzipiell von der Gewerbepflicht befreit. Das heißt, sie brauchen keinen Gewerbeschein. Zu den sogenannten freien Berufen zählen Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler und Steuerberater. Solange diese Berufsgruppe nicht in einer bestimmten Rechtsform organisiert ist (z.B. GmbH), ist eine Gewerbeanmeldung nicht von Nöten. Zu dem Bereich der Urproduktion gehören Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören Förster, Landwirte, Bereiche von Fischereien und des Bergbaus. Wichtig: Auch Tätigkeiten ohne Gewerbeschein müssen beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.Der Gewerbeschein - wo beantrage ich ihn?
Der Gewerbeschein, auch Gewerbeanmeldeschein berechtigt Gründer, ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Bei dem zuständigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt, wird der Gewerbeschein beantragt. Die Abmeldung eines Gewerbes erfolgt ebenfalls dort. In der Regel ist das Gewerbeamt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ansässig oder befindet sich in den Ortsämtern der Bezirke. Der Gewerbeschein ist die amtliche Bestätigung ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Wird der Gewerbeschein beantragt und somit das Gewerbe angemeldet, wird geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Aufnahme des Gewerbes erfüllt sind. Ist die Prüfung erfolgreich, werden alle zuständigen Behörden (Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, statistische Landesamt, Handelsregister, Berufsgenossenschaft) über den neuen Gewerbetreibenden informiert. Die Selbstständigkeit beginnt an dem Tag der Geschäftstätigkeit, nicht mit dem Datum der Gewerbescheinerteilung.Welche Unterlagen werden zur Gewerbeanmeldung benötigt?
Sie sind auf dem Weg einen Gewerbeschein zu beantragen? Dann sollten Sie folgende Dokumente parat haben:- Amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Meldebescheinigung
- Je nach Gewerbeform/Branche werden weiterführende Unterlagen und Nachweise verlangt (Erlaubnisnachweise, Genehmigungen, Dokumente, Führungszeugnis, Zentralregisterauszug)