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Inventar - Definition und Beispiel

Ein Inventar ist ein genaues Verzeichnis aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens. Ein Unternehmer muss zu Beginn des Betriebes, bei Verkauf des Unternehmens und am Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen.





Von der Inventur zum Inventar


Fast jeder Berufstätige kennt sie und musste sich schon mal mit ihr auseinandersetzen: die Inventur. Waren werden gewogen, gezählt und geschätzt – die Inventur ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens.

Wer tatsächlich Dosen gezählt hat und die Anzahl schriftlich vermerkte, hat in diesem Moment eine körperliche Inventur durchgeführt. Natürlich kann nicht alles nachgezählt oder gar gewogen werden. Die buchmäßige Inventur (Buchinventur) ermittelt die Bestände, z.B. Einrichtungsgegenstände oder offene Rechnungen, aufgrund der Einträge in den Konten und Karteien/Dateien.

Doch was ist dann ein Inventar? Ein Inventar ist das Ergebnis der Inventur. Alle ermittelten Werte werden nach Art, Menge und Wert detailliert aufgezeichnet. Das Inventar bildet damit die Grundlage für die Bilanz und für den Jahresabschluss. Jeder Kaufmann ist gemäß § 240 HGB dazu verpflichtet ein Inventar aufzustellen. Dies hat zu Beginn des Handelsgewerbes zu erfolgen, zum Schluss jedes Geschäftsjahres und bei Verkauf des Unternehmens.


Die Inventur mit der VARIO Warenwirtschaft


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Inventur mit der VARIO Warenwirtschaft

Verschiedene Arten der Inventur


Um ein Inventar aufzustellen, muss zuvor eine Inventur durchgeführt werden. Neben der körperlichen Inventur und der buchmäßigen Inventur kann auch zwischen weiteren Anwendungsverfahren unterschieden werden:

Stichtagsinventur

Die Bestände werden exakt zum Bilanzstichtag am Ende des Geschäftsjahres erfasst, in der Regel der 31. Dezember. Aufgrund des hohen Zeitdrucks und großen Umfangs der Inventur je nach Unternehmensgröße, kann es hier schnell zu Fehlern kommen, weshalb Unternehmen häufig andere Arten der Inventur wählen.

Zeitnahe Inventur

Bei dieser Form der Inventur wird ein Spielraum von 10 Tagen vor und nach dem Stichtag gewährt. Hier müssen Bestandsveränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem früher oder später liegenden Tag der Aufnahme berücksichtigt werden.

Zeitlich verlegte Inventur

Sollten die Lagerbestände so groß sein, dass sich andere Arten der Inventur nicht ermöglichen lassen, kann ein Unternehmen die zeitlich verlegte Inventur anwenden. Hier kann die Inventur bis zu drei Monaten vorverlegt oder innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden.

Stichprobeninventur

Hier wird das Inventar auf der Basis von Stichproben ermittelt und es werden mathematisch-statistische Methoden angewandt, um den tatsächlichen Bestand zu berechnen. Diese Form der Inventur ist notwendig bei umfangreichen Lagerbeständen, die eine körperliche Inventur unmöglich machen. Dies muss jedoch vorher vom Finanzamt genehmigt werden.

Permanente Inventur

Die permanente Inventur stellt eine weitere Entlastung von der Stichtagsaufname dar, indem Buchinventur und tatsächliche Bestandsaufnahme miteinander kombiniert werden. Der Stichtag für die Bestandsaufnahme kann hier frei gewählt werden. Die permanente Inventur kann zum Beispiel mit Scannerkassen im Handelsbetrieb gewährleistet werden.


Wie ist das Inventar gegliedert?


Im Anschluss an die Inventur kann der Unternehmer nun ein Bestandsverzeichnis anlegen – das Inventar. Alle Vermögensteile und Schulden des Unternehmens werden nach Art, Menge und Wert aufgezeichnet. Dann werden die Schulden von den Vermögensteilen abgezogen und man erhält das Reinvermögen, also das Eigenkapital. So ergibt sich folgende Gliederung:
  • Vermögen
  • Schulden
  • Reinvermögen (Eigenkapital)

Vermögen

Bei der Erstellung des Inventars werden die Vermögensteile nach steigender Liquidität angeordnet. Das bedeutet, dass die einzelnen Posten nach ihrer Fähigkeit angeordnet werden, von Anlagegut in Geld umgewandelt zu werden, um Schulden zu begleichen. Das Vermögen wird außerdem in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt. Zunächst wird das Anlagevermögen aufgelistet, im Anschluss das Umlaufvermögen.

Zum Anlagevermögen zählen die Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen und welche die Grundlage der Betriebstätigkeit bilden. Dazu gehören:
  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
Das Umlaufvermögen umfasst die Vermögensteile, die zum Verbrauch, Verkauf oder zur einmaligen Nutzung bestimmt sind. Dazu gehören:
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Fertigteile/Fremdbauteile
  • Handelswaren und fertige Erzeugnisse
  • Bargeld, Bankguthaben und Forderungen

Schulden

Die Schulden werden bei der Erstellung des Inventars nach Fälligkeit geordnet. Zunächst werden langfristige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren, aufgeführt. Danach werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten aufgeführt, zum Beispiel Verbindlichkeiten an Lieferanten.

Reinvermögen

Im letzten Schritt wird die Summe der Schulden von der Summe des Vermögens subtrahiert. Das Ergebnis zeigt das Eigenkapital bzw. das Reinvermögen des Unternehmens.


Das Inventar als Grundlage für die Bilanz


Gemäß § 242 HGB ist die Bilanz regelmäßig neben dem Inventar zu erstellen. Das Inventar ist eine detaillierte Aufzeichnung aller Einzel-Vermögensgegenstände und Schulden. Die Bilanz vermittelt eine bessere Übersicht, da sie überschaubarer ist und nur Gesamtwerte gleichartiger Positionen angegeben werden. Vermögen und Kapital werden in Kontenform nebeneinander aufgeführt und ist unbedingt vom Inhaber zu unterschreiben.

Je nach Unternehmensform ist die Veröffentlichung der Bilanz Pflicht. Gemäß § 257 Abs. 1 HGB müssen Inventare und Bilanzen zehn Jahre aufbewahrt werden.
Grafik Inventar Bilanz


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