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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist das Pendent zur Einkommenssteuer. Die Körperschaftsteuer ist wie die Gewerbesteuer eine Unternehmenssteuer. Die Einkommenssteuer richtet sich dagegen an natürliche Personen.





Was ist die Körperschaftsteuer?


Die Körperschaftsteuer, abgekürzt mit KSt, ist eine Ertragssteuer, bei der sich die Steuerhöhe nach dem Einkommen bzw. Gewinn von juristischen Personen richtet. Die Körperschaftsteuer steht sowohl Bund als auch Ländern zu (je 50%). Daher wird sie auch als Gemeinschaftssteuer bezeichnet.

Zum ersten Mal wurde die Körperschaftsteuer im Jahr 1920 abgeführt. Im Zuge einer Finanzreform wurde das Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingeführt.

Bei der Körperschaftsteuer liegt die Steuerlast direkt beim Steuerschuldner. Daher wird von einer direkten Steuer gesprochen.


Wer hat die Körperschaftsteuer zu entrichten?


Die Körperschaftsteuer haben juristische Person zu zahlen, sofern sie ihre Geschäftsleistung oder ihren Sitz in Deutschland haben.

Unter juristische Personen fallen unter anderem folgende:
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Vereine
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?


Körperschaftsteuer müssen nicht zahlen:
  • Politische Parteien
  • Staatsbanken
  • Soziale Kassen
  • Unternehmen des Bundes
  • Berufsverbände
  • Körperschaften mit einem gemeinnützigen oder kirchlichen Hintergrund
  • Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
  • Personengesellschaften
  • Freiberufler
  • Kleinunternehmer
Personengesellschaften, Freiberufler und Kleinunternehmer werden durch die Einkommensteuer belastet und fallen daher nicht unter das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Außerdem befreit von der Körperschaftsteuer sind juristische Personen, deren Einkommen kleiner ist als der Freibetrag.


Welche Freibeträge bei der Körperschaftsteuer gibt es?


Für Juristische Personen ohne Gewinnausschüttung (z.B Vereine), gilt laut §24 KStG ein Freibetrag von 5.000 Euro. Für Genossenschaften und Vereine, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft tätig sind, gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro. Nachzulesen in §25 KStG.

Der geltende Freibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dies verringert die Höhe der zu entrichtenden Körperschaftsteuer. Ein Verlust darf bei Abzug des Freibetrags nicht entstehen. Daraus ergibt sich, dass der Freibetrag nicht höher sein darf, wie das zu versteuernde Einkommen.

Ist der Freibetrag höher als das zu versteuernde Einkommen, fällt keine Körperschaftsteuer an.


Wer erhält die Körperschaftsteuer?


Das Geld aus der Körperschaftsteuer steht Bund und Ländern gleichermaßen zu. Daher gehört sie zur Gruppe der Gemeinschaftssteuern.


Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?


Auf das zu versteuernde Einkommen wird ein Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent erhoben. Dieser wurde 2008 bei der Unternehmensreform festgelegt und findet sich in §23 des Körperschaftsteuergesetz (KStG) wieder.

Wichtiger Hinweis: Die effektive Belastung durch die Körperschaftsteuer liegt allerdings bei 15,83 Prozent. Zu der Körperschaftsteuer kommt der zu entrichtende Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Daraus ergibt sich ein Steuersatz von 0,83 Prozent (0,15*0,055 = 0,83).


Wann muss die Körperschaftsteuer abgeführt werden?


Die Körperschaftsteuer wird im Voraus gezahlt und wird quartalsweise fällig. Jeweils zum 10. der Monate März, Juni, September und Dezember.


Berechnung der Körperschaftsteuer


Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) bietet die Grundlage zur Berechnung der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet. Das zu versteuernde Einkommen, wird durch bestimmte Rechnungen und Vorgaben des Steuergesetztes ermittelt.

Vom Jahresüberschuss Ihres Unternehmens werden laut Steuerbilanz diverse Positionen abgezogen. Dazu gehören unter anderem:
  • Freibeträge
  • Verdeckte Einlagen
  • Zuwendungen
Folgende Positionen wiederum werden hinzuaddiert:
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
Unternehmen die Verluste erwirtschaften und keinen Gewinn, müssen die Körperschaftsteuer nicht abführen.
Wichtiger Hinweis: Körperschaftsteuer fällt bei bestimmten Körperschaften nur auf das Einkommen an, welches die Freibeträge überschreitet!


Körperschaftsteuererklärung


Mit Hilfe einer sechsseitigen Körperschaftsteuererklärung und unterschiedlichen Anlagen, wird die Körperschaftsteuer ermittelt.

Die Körperschaftsteuererklärung wird nach der Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanz ausgefüllt. Daraufhin wird die Körperschaftsteuererklärung an das zuständige Finanzamt gesendet. Die Zustellung muss elektronisch auf den dafür vorgesehenen amtlichen Vordrucken erfolgen.

Darüber hinaus ist es verpflichtend, die Körperschaftsteuererklärung zusammen mit dem vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss einzureichen. Das Finanzamt prüft die Steuererklärung und setzt daraufhin Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag fest.


Inhalt des Körperschaftsteuerbescheid


Der Körperschaftsteuerbescheid gibt an, wie hoch die Körperschaftsteuer für das Steuerjahr ausfällt. Die geleisteten Vorauszahlungen werden dabei berücksichtigt.

War die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer zu hoch, erhalten Sie vom Finanzamt eine Rückerstattung. Ist die Vorauszahlung zu gering ausgefallen, muss der Fehlbetrag nachgezahlt werden. Sowohl Höhe der Erstattung als auch die Nachzahlung wird im Körperschaftsteuerbescheid ausgewiesen.


Abgabe der Körperschaftsteuererklärung


Seit dem Steuerjahr 2018, muss der Körperschaftsteuerklärung eines Steuerjahres, bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.

Bei der Zuhilfenahme von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, verschiebt sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.


Das Wichtigste im Überblick

  • Die Körperschaftsteuer muss von juristischen Personen (z.B Kapitalgesellschaften, Vereine) gezahlt werden.
  • Der Körperschaftsteuersatz beläuft sich auf 15 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
  • Es gelten Freibeträge für bestimmte juristische Personen.
  • Gezahlt wird die Körperschaftsteuer quartalsweise im Voraus.
  • Empfänger der Zahlung ist das Finanzamt.
  • Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt in elektronischer Form abzugeben. Wird ein Steuerberater zur Unterstützung herangezogen, verschiebt sich die Frist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
  • Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer.
  • Die Körperschaftsteuer steht Bund und Ländern in gleichen Teilen zu.
(Stand: September 2019)




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