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SEPA

SEPA bezeichnet den Euro-Zahlungsverkehrsraum, in welchem es den Mitgliedsländern möglich ist, untereinander einheitlich bargeldlose Zahlungen zu tätigen.





Was versteht man unter dem SEPA-Raum?


Deutschland ist Teil des sogenannten SEPA-Raums. SEPA bezeichnet den europäischen Zahlungsraum (Single Euro Payments Area), in dem es 36 Ländern möglich ist, untereinander einheitlich bargeldlosen Zahlungsverkehr zu betreiben. So können seit 2014 zwischen den 28 Mitgliedstaaten der EU, sowie einigen weiteren Länder (z.B. Monaco und die Schweiz) problemlos Überweisungen und Lastschriften in Euro ausgeführt werden.

Vor 2014 wurden Überweisungen und Lastschriften im Altformat akzeptiert, wofür die Bankleitzahl (BLZ) und die Kontonummer verwendet wurden. Nach 2014 wurden lediglich die IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) für Euro-Zahlungen verwendet. Die Bankleitzahl, die zur eindeutigen Erkennung des Kreditinstitutes diente, wurde durch die BIC ersetzt und in vielen Ländern, so auch in Deutschland, mit der Kontonummer zusammengeführt, um die IBAN zu erhalten.

Durch die SEPA wird der internationale Zahlungsverkehr erheblich erleichtert, verschnellert und sicherer gemacht.


Was ist eine SEPA-Lastschrift?


Eine SEPA-Lastschrift ist ein Bankeinzug, der von einem Gläubiger bei Vorliegen eines durch den Schuldner erteiltem SEPA-Lastschriftmandats selbstständig getätigt werden kann, um für seine Waren oder Dienstleistungen entlohnt zu werden. Bei der SEPA-Lastschrift veranlasst, im Gegensatz zum Dauerauftrag, der Zahlungsempfänger den Bankeinzug und die Geldbeträge können variieren.


Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftmandat?


Das SEPA-Lastschriftmandat befugt den Gläubiger, ausstehende Geldbeträge vom Girokonto des Schuldners einzuziehen (Einzugsermächtigung). Diese Autorisierung ist notwendig für die Gültigkeit der SEPA-Lastschrift.

Der Zahlungsempfänger muss dafür bei der Deutschen Bundesbank einmalig eine SEPA-Gläubigeridentifikation beantragen und erhält dann eine Gläubiger-Identifikationsnummer, welche bei jeder SEPA-Lastschrift angegeben werden muss. Die anschließende Inkassovereinbarung mit der Bank versichert, dass die Durchführung des Bankeinzugs nur bei Vorlage eines gültigen Mandats stattfindet.


SEPA im VARIO Finanzmodul


Mit der ins VARIO ERP-System integrierten Finanzverwaltung behalten Sie den Überblick über Offenen Posten, Verbindlichkeiten, Zahlungen und Kontoauszüge. Dank integriertem Online-Banking, haben Sie Zugriff auf Ihr Konto und können SEPA-Überweisungen und -Lastschriften direkt an die Bank übergeben. Dabei werden Zahlungen automatisch den Offenen Posten zugeordnet.

Zum Finanzmodul

Verschiedene Arten des Mandats


Es bedarf nun der Zustimmung des Zahlungspflichtigen, welche in unterschiedlicher Gestalt auftreten kann:
  • das schriftliche Mandat mit eigenhändiger Unterschrift des Zahlungspflichtigen
  • das elektronische Mandat (e-Mandat) mit qualifizierter elektronischer Unterschrift
Des Weiteren kann bei der Dauer eines Mandats unterschieden werden:
  • das Einzelmandat für einen einmaligen Einzug (Einmallastschrift)
  • das Dauermandat für wiederkehrende Zahlungen (Folgelastschrift)
Der Zahlungspflichtige gestattet somit dem Gläubiger, die vereinbarten Beträge von seinem Girokonto einzuziehen und seiner eigenen Bank sein Girokonto in Höhe dieser Geldbeträge zu belasten.


Das SEPA-Lastschriftverfahren: Unterschied zwischen Basislastschrift und Firmenlastschrift


Nachdem das SEPA-Lastschriftmandat die Grundlage für die Gültigkeit der SEPA-Lastschrift liefert, informiert der Gläubiger den Schuldner zu gegebenem Zeitpunkt über eine anstehende Lastschrift, deren Einzugsdatum, den Betrag, und die eigene Identifikationsnummer. Anschließend erhält die Bank des Schuldners den Lastschriftauftrag von der Bank des Gläubigers, löst ihn ein und leistet die Zahlung.

Der Ablauf eines SEPA-Lastschriftverfahrens
  1. Mandat
  2. Vorabinformation
  3. Weitergabe der Zahlungsdaten
  4. Weitergabe der Zahlungsdaten
  5. Belastungsbuchung
  6. Verrechnung
  7. Gutschrift
Ablauf eines SEPA-Verfahrens


SEPA-Basislastschrift


Bei der SEPA-Basislastschrift erhält ein Unternehmen die Befugnis, Beträge vom Girokonto einer Privatperson bzw. einem Verbraucher einzuziehen. Der zahlungspflichtige Kunde hat dann 8 Wochen nach dem Bankeinzug die Möglichkeit auf Widerruf ohne Angabe eines Grundes und der Belastungsbetrag wird zurückerstattet. Bei ungültigem Mandat hat der Zahlungspflichtige bis zu 13 Monaten nach dem Bankeinzug das Recht, eine Rückerstattung zu verlangen.

Vorteile
  • der Zahlungspflichtige muss sich bei einer Folgelastschrift nicht um die Überweisung kümmern
  • der Zahlungspflichtige besitzt ein Widerrufsrecht
  • der Zahlungsempfänger kann den Zeitpunkt der Einlösung bestimmen
  • der Zahlungsfluss bleibt automatisch bestehen, auch wenn die Beträge und Abstände variieren

SEPA-Firmenlastschrift


Bei der SEPA-Firmenlastschrift (auch Business to Business Direct Debit) wurde die Vereinbarung über die Lastschrift zwischen Unternehmen geschlossen. Im Gegensatz zur Basislastschrift besitzt das zahlungspflichtige Unternehmen kein Widerrufsrecht und muss sich bei Unstimmigkeiten selbst mit dem Gläubiger in Kontakt setzen.

Vorteile
  • das zahlungspflichtige Unternehmen muss keine Zahlungstermine im Auge behalten
  • Zeitpunkt der Einlösung kann bestimmt werden
  • das begünstigte Unternehmen kann seine Finanzen besser verwalten
  • Senkung von Verwaltungskosten bei vorhandenem e-Mandat

Rückgabe einer SEPA-Lastschrift


Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird und von der Bank des Gläubigers an die Bank des Schuldners zurückgebucht wird, spricht man von einer Lastschriftrückgabe. Diese kann aus folgenden Gründen stattfinden:
  • der Zahlungspflichtige hat von seinem Widerrufsrecht bei ungültigem Mandat Gebrauch gemacht
  • das Konto ist nicht gedeckt (in diesem Fall kann die Bank Zahlungspflichtigen und der Zahlungsempfänger selbst aufgrund der Unannehmlichkeiten Gebühren erheben)
  • eines der Konten existiert nicht oder ist aufgelöst worden
  • es handelt sich bei einem der Konten um ein Sparkonto
  • es liegt kein Lastschriftauftrag vor





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