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Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Im Rahmen der Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV, müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.


Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung?


Als Teil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, seit 2020 für Hersteller:innen und Nutzer:innen von Kassensystemen verpflichtend. Sie sind dazu angehalten, ihre Kassen mit einer TSE auszustatten.

Als technische Sicherheitseinrichtung bekannt, verhindert die TSE Manipulationen von Einzelaufzeichnungen. Die TSE können Sie sich als Sicherheitstresor vorstellen, der alle Daten erfasst und zugleich unveränderbar macht.


Schluss mit Manipulationen – was soll die TSE bewirken?


Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) hat zum Ziel, Manipulationen zu verhindern und Steuerhinterziehung vorzubeugen. In diesem Zuge werden Daten entsprechend aufgezeichnet und erfasst, sodass Änderungen im Nachgang unmöglich sind. Eine Löschung der Aufnahme ist ebenfalls nicht mehr zu erwirken.


Wie funktioniert eine TSE?


Erfasste Daten werden unmittelbar von der Registerkasse an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) übermittelt. Dieser Vorgang verhindert nachträgliche Veränderungen und die Manipulationen von Daten im Aufzeichnungssystem.

Die TSE setzt sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen:

  1. Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul sichert die erfassten Grundaufzeichnungen im Aufzeichnungssystem. Eine Veränderung oder Löschung der Daten ist somit unmöglich. Bestandteil des Sicherheitsmoduls ist die Secure Module Application (SMA) und der Crypto Service Provider (CSP).
  2. Speichermedium: Mit Hilfe des Speichermedium werden die Grundaufzeichnungen im Aufzeichnungssystem gemäß der gesetzlichen Frist aufbewahrt.
  3. Digitale Schnittstelle: Die digitale Schnittstelle gewährleistet die reibungslose Übertragung der Kassendaten an das Finanzamt.



Wie erfolgt die Integration der technischen Sicherheitseinrichtung in das bestehende Kassensystem?


Herstellungsunternehmen von Kassen sind dafür verantwortlich, rechtskonforme Kassen gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) anzubieten. Darüber hinaus sind Kassenanbieter/innen dazu verpflichtet, die im Gebrauch befindliche Kasse mit einer TSE auszustatten oder (falls nicht anders möglich) eine TSE eines externen Herstellers zur Verfügung zu stellen.

Sofern möglich, erfolgt die Integration der technischen Sicherheitseinrichtung in das bestehende Kassensystem über ein Update.


Hardware oder cloudbasierte Lösung für die TSE?


Ein physisches Bestehen des Speichermediums ist seitens des Bundesfinanzministeriums nicht vorgeschrieben. Folglich ist die Umsetzung der TSE sowohl mit Hardware als auch als cloudbasierte Lösung möglich.


Die VARIO Kasse und die TSE


 
Das Kassensystem von VARIO erfüllt alle Anforderungen der Kassensicherungsverordnung – einschließlich der TSE.

Kundinnen und Kunden der VARIO Software AG können zwischen zwei Varianten bei der Umsetzung der TSE entscheiden:

  1. TSE in bzw. über die Cloud
  2. Hybride Lösung mittels Hardware TSE
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Das Wichtigste im Überblick


Die TSE gewährleistet die vollständige, unveränderbare sowie manipulationssichere Speicherung der Daten. Sie hat zum Ziel, Steuerhinterziehung entgegenzuwirken und sämtliche Manipulationen zu verhindern.

Die Umsetzung der TSE kann sowohl über Hardware als auch über eine cloudbasierte Lösung realisiert werden.


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