Differenzbesteuerung
Unter der Differenzbesteuerung wird eine spezielle Form der Umsatzbesteuerung verstanden.
Sie sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer bei einem gebrauchten Gut nur auf die Differenz von Verkaufspreis und Einkaufspreis berechnet wird.
Bedeutet, wenn ein bewegliches Gut weiterverkauft wird, unterliegt der vollständige Verkaufspreis nicht der Umsatzsteuer. Lediglich die Differenz zwischen Ankaufspreis und Wiederverkaufspreis ist von der Umsatzsteuer betroffen. Unternehmer/innen müssen demnach weniger Umsatzsteuer beim Wiederverkauf von Waren abführen.
Die Differenzbesteuerung verhindert, dass die Umsatzsteuer mehrmals vollständig auf ein Gut erhoben wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gut durch Benutzung bereits an Wert verloren hat.
Die Differenzbesteuerung wird beim Handel von beweglichen Gegenständen eingesetzt, die bereits in Gebrauch waren. Dazu zählen unter anderem: Autos, Schmuck und Smartphones.
Grundsätzlich kann jeder Wiederverkäufer von Waren auf die Differenzbesteuerung verzichten. Unabhängig davon, wer Käufer der Ware ist. Allerdings ist diese Option nur dann zulässig, wenn die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz für den Besteuerungszeittraum nicht ermittelt wird (§25a Abs. 8 S1 UStG). Wenn im Einzelfall auf die Differenzbesteuerung verzichtet wird, unterliegt der generierte Umsatz den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes.
Auf vielen Online-Marktplätzen, wie zum Beispiel eBay, werden Güter angeboten, welche der Differenzbesteuerung unterliegen. Aber was genau müssen Sie als Unternehmer/in bei der Angebotsgestaltung beachten?
Seit dem Urteil des Landgerichts Hamburg müssen folgende Angaben erfolgen:
Grundsätzlich ist auf die Sonderregelung nach §25a UStG aufmerksam zu machen, wenn die Differenzbesteuerung genutzt wird. Zudem gilt seit 2013 verpflichtende Formulierungen für gehandelte Waren zu verwenden:
Sie sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer bei einem gebrauchten Gut nur auf die Differenz von Verkaufspreis und Einkaufspreis berechnet wird.
Bedeutet, wenn ein bewegliches Gut weiterverkauft wird, unterliegt der vollständige Verkaufspreis nicht der Umsatzsteuer. Lediglich die Differenz zwischen Ankaufspreis und Wiederverkaufspreis ist von der Umsatzsteuer betroffen. Unternehmer/innen müssen demnach weniger Umsatzsteuer beim Wiederverkauf von Waren abführen.
Inhaltsverzeichnis
- Ziel der Differenzbesteuerung
- Differenzbesteuerung mit dem Warenwirtschaftssystem von VARIO
- Bei welchen Gütern greift die Differenzbesteuerung?
- Voraussetzungen, die ein/e Unternehmer/in zu erfüllen hat
- Ist die Differenzbesteuerung verpflichtend?
- Was muss bei der Angebotsgestaltung beachtet werden?
- Was muss bei der Rechnung unter Verwendung der Differenzbesteuerung beachtet werden?
- Zusammenfassung der Differenzbesteuerung
Ziel der Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung verhindert, dass die Umsatzsteuer mehrmals vollständig auf ein Gut erhoben wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gut durch Benutzung bereits an Wert verloren hat.
Differenzbesteuerung mit dem Warenwirtschaftssystem von VARIO
Mit dem VARIO Warenwirtschaftssystem wickeln Sie Ihrer Geschäftsvorfälle mit Differenzbesteuerung in einem System ab und bereiten gleichzeitig, automatisiert, die Daten richtig für die Finanzbuchhaltung vor.
Bei welchen Gütern greift die Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung wird beim Handel von beweglichen Gegenständen eingesetzt, die bereits in Gebrauch waren. Dazu zählen unter anderem: Autos, Schmuck und Smartphones.
Voraussetzungen, die ein/e Unternehmer/in zu erfüllen hat
- Der/die Unternehmer/in muss gewerbsmäßig Handeln. Beispielsweise Gebrauchtwagenhändler.
- Nur bewegliche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung, für die der/die Unternehmer/in selbst keine Vorsteuer geltend machen konnte. Beispielsweise wenn es sich bei dem Verkäufer des Autos um eine Privatperson oder einen Kleinunternehmer handelt.
Ist die Differenzbesteuerung verpflichtend?
Grundsätzlich kann jeder Wiederverkäufer von Waren auf die Differenzbesteuerung verzichten. Unabhängig davon, wer Käufer der Ware ist. Allerdings ist diese Option nur dann zulässig, wenn die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz für den Besteuerungszeittraum nicht ermittelt wird (§25a Abs. 8 S1 UStG). Wenn im Einzelfall auf die Differenzbesteuerung verzichtet wird, unterliegt der generierte Umsatz den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes.
Was muss bei der Angebotsgestaltung beachtet werden?
Auf vielen Online-Marktplätzen, wie zum Beispiel eBay, werden Güter angeboten, welche der Differenzbesteuerung unterliegen. Aber was genau müssen Sie als Unternehmer/in bei der Angebotsgestaltung beachten?
Seit dem Urteil des Landgerichts Hamburg müssen folgende Angaben erfolgen:
- Preisangabenverordnung in Ergänzung zum Endpreis den eindeutigen Hinweis „inkl. MwSt.“ Mit dieser Angabe ist sichergestellt, dass der Endpreis bereits Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile beinhaltet und es sich damit um einen Bruttopreis handelt.
- Keine Angabe eines konkreten Steuersatzes. Falls die Angabe doch erfolgt sein sollte, wird nicht die Different besteuert sondern der gezahlte Preis des Empfängers. Im Angebotsformular muss ein Mehrwertsteuersatz von „0“ eingetragen werden.
- Bei einer Differenzbesteuerung müssen auf der Artikelseite die Liefer- und Versandkosten separat angegeben werden.
- Es besteht KEINE Pflicht, den Netto-Preis anzugeben. Weder das Umsatzsteuergesetz noch die Preisangabenverordnung sieht dies vor.
Was muss bei der Rechnung unter Verwendung der Differenzbesteuerung beachtet werden?
Grundsätzlich ist auf die Sonderregelung nach §25a UStG aufmerksam zu machen, wenn die Differenzbesteuerung genutzt wird. Zudem gilt seit 2013 verpflichtende Formulierungen für gehandelte Waren zu verwenden:
- „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“
- „Kunstgegenstände/Sonderregelung“
- „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“
Zusammenfassung der Differenzbesteuerung
- Die Differenzbesteuerung ist hilfreich, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden
- Bei der Angebotsgestaltung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden
- Die Differenzbesteuerung greift bei beweglichen Gütern
- Bei Verwendung der Differenzbesteuerung, darf die Mehrwertsteuer nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden
- Die Differenzbesteuerung stellt eine Ausnahme zur Regelbesteuerung dar
- Die Differenzbesteuerung ist nicht verpflichtend
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